
In der Wirtschaftssoziologie : frz.: fait social , soziale Tatsache, bei E. Durkheim Bezeichnung für das Soziale in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. S.e T.e sind durch zwei Merkmale gegen psychisch-geistige Tatbestände abgegrenzt: Zum einen durch ihren Dingcharakter , d.h. durch ihre Unabhängigkeit von individuelle n Willensbekundungen u...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/tatbestand-sozialer/tatbestand-soz
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